Gewinnfreibetrag mit Zertifikaten nutzen

Gewinnfreibetrag mit Zertifikaten nutzen

Steuerlicher Vorteil durch Kapitalschutz-Zertifikate für das Veranlagungsjahr 2023

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Auch für das Veranlagungsjahr 2023 kann der Gewinnfreibetrag (GFB) geltend gemacht werden. Wer diesen Freibetrag in Anspruch nehmen kann und welche Grenzen Anwendung finden, haben wir für Sie zusammengestellt.

Voraussetzung für den investitionsbedingten 💰 Freibetrag ist, dass Steuerpflichtige im selben Veranlagungsjahr in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder in Wertpapiere investieren, die zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignet (gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG) und mindestens 4 Jahre dem Anlagevermögen zu widmen sind.

 

Kriterien für GFB-fähige Zertifikate:

  • Kapitalschutz: 100 % oder mehr am Laufzeitende

  • Restlaufzeit: mindestens 4 Jahre

  • Währung: Anlageprodukt notiert in Euro

 

Umgelegt auf Raiffeisen Zertifikate bedeutet das:

  1. In Zeichnung: alle Kapitalschutz-Zertifikate aus unserem 🖋️ aktuellen Zeichnungsangebot →

  2. Am Sekundärmarkt: folgende Kapitalschutz-Zertifikate (Auswahl) ensprechen ebenso den Kriterien

ISINKapitalschutz-ZertifikatBriefkurs
(24.11.2023)
RückzahlungKapitalschutz am Laufzeitende
AT0000A30426MSCI World Climate Change Bond VI 102,10 %10.10.2028100 %
AT0000A30798Dividendenaktien Bond 498,37 %02.11.2028100 %
AT0000A2YAQ2MSCI World Climate Change Winner 2 100,87 %10.07.2028100 %
AT0000A2Y2T0MSCI World Nachhaltigkeits Bond 100,77 %18.06.2029100 %
AT0000A32S860,8 % Dividendenaktien Winner 295,42 %29.03.2028100 %

Stand: 24.11.2023

Die umfassende Information haben wir als 📋 Publikation (PDF) zusammengestellt.

Eine Veranlagung in Wertpapiere ist mit Chancen und Risiken verbunden. Wir weisen darauf hin, dass sich die Rechtslage durch Gesetzesänderungen, Steuererlässe, Stellungnahmen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung usw. ändern kann. Generell ist die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Kund:innen abhängig und kann sich zukünftig ändern. Diese Informationen sind allgemeiner Natur, können die persönlichen Verhältnisse von Anleger:innen nicht berücksichtigen und stellen daher keine steuerrechtliche Beratung dar. Sie können eine Beratung durch eine:n Steuerberater:in nicht ersetzen.

Mehr zum Thema Gewinnfreibetrag finden Sie ebenso auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen sowie bei der der WKO, Wirtschaftskammer Österreich.

 

Kontakt 💬 Wir sind Ihre Ansprechpartner:innen

Für Fragen zu GFB-fähigen Raiffeisen Zertifikaten stehen wir gerne zur Verfügung:

Ihr Raiffeisen Zertifikate Team

 

Kontakt
Raiffeisen Zertifikate Team
T: +431717075454
E: info(at)raiffeisenzertifikate.at